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Beiträge / Kaufen und Besitzen

Grundsteuer auf Mallorca: Die IBI-Hebesätze aller Gemeinden

Zwischen 0,40 und 0,85 Prozent des Katasterwerts – und warum das Jahr der letzten Katasterrevision mehr über Ihre Rechnung sagt als der Satz selbst

Redaktion · 2026-09-04 · 5 Min. Lesezeit

Küste in der Gemeinde Santa Margalida

Olaf Tausch · CC BY 3.0

Santa Margalida – eine der Gemeinden, um die es in diesem Beitrag geht

Wer in Spanien eine Immobilie besitzt, zahlt jedes Jahr den Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI. Er ist die Grundsteuer der Gemeinde, und jede Gemeinde setzt ihren eigenen Satz fest. Die spanische Hacienda veröffentlicht diese Sätze jährlich für alle Gemeinden ab tausend Einwohnern. Für Mallorca sind das 48 von 53. Hier stehen sie.

Vorweg, weil es zählt: Wir beraten nicht zu Steuern. Dieser Beitrag zeigt, was die Hacienda veröffentlicht, und verlinkt sie. Was Sie persönlich zahlen, steht auf dem Bescheid der Gemeinde, und ob es richtig ist, beurteilt ein Steuerberater.

Der Satz: Faktor zwei zwischen den Gemeinden

Der IBI berechnet sich als Prozentsatz des Katasterwerts. Für bebaute Grundstücke, bienes urbanos, gilt 2025:

Gemeinde Hebesatz urban
Sa Pobla 0,850 %
Alaró 0,716 %
Son Servera 0,694 %
Sant Llorenç des Cardassar 0,693 %
Consell 0,677 %
Santa Margalida 0,670 %
Santanyí 0,664 %
Inca 0,650 %
Median aller Gemeinden 0,500 %
Valldemossa 0,440 %
ses Salines 0,440 %
Marratxí 0,440 %
Selva 0,410 %
Campos 0,410 %
Petra 0,400 %
Esporles 0,400 %
Algaida 0,400 %

Sa Pobla verlangt mehr als das Doppelte von Algaida. Das ist die Spanne, und sie ist real. Aber sie ist nur die halbe Rechnung.

Die andere Hälfte: das Jahr der Katasterrevision

Der Satz wird auf den Katasterwert angewendet, und der Katasterwert stammt aus der letzten Gesamtrevision der Gemeinde. Die Hacienda nennt das Jahr:

Gemeinde Letzte Katasterrevision
Campanet 1995
Llubí 1995
Petra 1995
Bunyola 1996
Sant Joan 1996
Manacor 1997
Santanyí 1997
Alaró 1998
…
Capdepera 2014
Inca 2016
Porreres 2017
Valldemossa 2018
Montuïri 2022
Santa Margalida 2025

In Petra stammen die Katasterwerte aus dem Jahr 1995, und der Satz liegt bei 0,40 Prozent. In Santa Margalida wurden sie 2025 neu festgesetzt, und der Satz liegt bei 0,67. Beides hängt zusammen: Eine Gemeinde mit alten, niedrigen Werten braucht einen höheren Satz für dieselbe Einnahme, eine Gemeinde mit frischen Werten kann ihn senken, muss es aber nicht. Der Satz allein sagt deshalb wenig. Entscheidend ist das Produkt aus Satz und Katasterwert, und den Katasterwert Ihres Objekts kennt nur der Kataster.

Was sich sagen lässt: Eine Revision steht in vielen Gemeinden an. Wer in einer Gemeinde mit Werten aus den Neunzigern kauft, sollte damit rechnen, dass sein IBI nach der nächsten Revision anders aussieht, auch wenn der Satz gleich bleibt.

Katasterwert je Einheit: die Größenordnung

Der Kataster veröffentlicht über IBESTAT den durchschnittlichen Katasterwert je Einheit und Gemeinde. Er ist kein Marktpreis, liegt in der Regel deutlich darunter und gilt für alle Einheiten, auch Garagen und Lager. Für die Größenordnung reicht er.

Gemeinde Katasterwert je Einheit 2025 Hebesatz urban
Deià 206.802 € nicht veröffentlicht
Santa Margalida 166.591 € 0,670 %
Valldemossa 135.990 € 0,440 %
Median aller Gemeinden 82.274 € 0,500 %
Sa Pobla 51.032 € 0,850 %
Alaró 48.642 € 0,716 %
Petra 36.956 € 0,400 %

Sa Pobla hat den höchsten Satz der Insel und einen der niedrigsten Katasterwerte. Valldemossa das Gegenteil. Die tatsächliche Belastung liegt näher beieinander, als die Sätze vermuten lassen.

Rustikaler Boden: ein eigener Satz

Für unbebautes und landwirtschaftliches Land, bienes rústicos, gilt ein zweiter Satz. Er reicht von 0,30 Prozent in Alcúdia, Muro, Petra, Santanyí und Ariany bis 0,89 Prozent in Consell, bei einem Median von 0,57. Wer eine Finca kauft, zahlt in der Regel beides: den urbanen Satz auf das Haus und den rustikalen auf das Land. Was sonst noch für Fincas zählt, steht im Beitrag zum Fincakauf.

Fünf Gemeinden fehlen

Estellencs, Fornalutx, Deià, Banyalbufar und Escorca haben weniger als tausend Einwohner und stehen nicht in der Publikation der Hacienda. Ihre Sätze stehen in der jeweiligen Ordenanza fiscal der Gemeinde. Wir tragen sie nicht aus anderen Quellen nach, weil wir dann zwei Erhebungen mit unterschiedlichem Stand mischen würden.

Andere Steuern rund um die Immobilie

Der IBI ist die einzige Immobiliensteuer, deren Sätze die Hacienda je Gemeinde tabelliert. Beim Kauf, beim Besitz als Nichtresident und beim Verkauf fallen weitere Steuern an, die das Land beziehungsweise der Staat erhebt: die Grunderwerbsteuer ITP auf gebrauchte Objekte, die Mehrwertsteuer auf Neubauten, die Einkommensteuer für Nichtresidenten IRNR, die Vermögensteuer und die gemeindliche Wertzuwachssteuer beim Verkauf. Sätze und Freibeträge dafür ändern sich, und wir führen sie nicht. Zuständig sind die Agència Tributària de les Illes Balears für ITP und Vermögensteuer und die Agencia Tributaria für IRNR und Mehrwertsteuer.

Was Sie mit diesen Zahlen tun können

Vor dem Kauf: Auf der Gemeindeseite stehen Hebesatz und Revisionsjahr. Wer zwischen zwei Gemeinden schwankt, sieht dort sofort, ob eine von beiden mit Werten aus den Neunzigern arbeitet.

Beim Objekt: Lassen Sie sich vom Verkäufer den letzten IBI-Bescheid zeigen. Er nennt Katasterwert und Betrag, und beides lässt sich mit dem Satz der Gemeinde nachrechnen. Die Katasterreferenz führt der Lage-Check ohnehin mit.

Quelle aller Sätze: Ministerio de Hacienda, Tipos de gravamen IBI (SGFAL), Stand 2025. Katasterwerte: IBESTAT auf Basis der Dirección General del Catastro, Stand 2025. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist der Bescheid der Gemeinde.

Die Zahlen zu diesem Text

Amtliche Kennzahlen der Gemeinden, um die es oben geht. Der Text ist Einschätzung, das hier nicht.

GemeindeMiete Whg.Käufe/Q ETVKataster je Objekt
Alaró 7,80 18 138 48.642
Algaida 6,16 11 144 89.944
Campanet 5,88 6 158 61.371
Esporles 8,62 8 76 110.395
Sa Pobla 5,88 28 261 51.032
Santa Margalida 8,18 43 674 166.591